Leitfaden für Projektträger

Informationen zum Ablauf

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© LM

Mit Streuobstgenussscheinen werden vielfältige Leistungen der Streuobstwiese in Wert gesetzt. Damit werden ihr Erhalt und ihre Pflege mit privaten Mitteln finanzierbar.

Unternehmen und Privatpersonen, die Streuobstgenussscheine erwerben, ermöglichen die Unterstützung von Projekten nach dem Streuobstgenussschein‐Standard und leisten einen Beitrag zum Erhalt dieser ökologisch wertvollen Kulturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern.

Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Flächenbesitzer und ‐pächter können Projektträger werden.

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere verkauft für die anerkannten Projekte die generierten Streuobstgenussscheine.

Mit den Erlösen aus dem Verkauf von Streuobstgenussscheinen werden die in der Projektskizze dargestellten Maßnahmen für das jeweilige Projekt finanziert. Maßnahmen können sein:

die Neuanlage auf verfügbaren Flächen
die Pflege und Erhaltung vorhandener Streuobstbestände
die Revitalisierung von Altbaumbeständen,

Es werden jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, wie zum Beispiel Ausgleichsmaßnahmen, gefördert. Zudem sind Mischfinanzierungen durch den Verkauf von Genussscheinen in Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ausgeschlossen.

Die finanzielle Unterstützung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und umfasst in der Regel Ausgaben für Neuanpflanzungen, Pflege von Neuanlagen und Altbeständen.

je Baum‐Neuanpflanzung bis zu 100 €
Erziehungspflege je Baum bis zu 10 € pro Jahr
Altbestandspflege je Baum bis zu 100 € insgesamt

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Unterstützung in einer bestimmten Höhe.

Es werden 70% der Einnahmen aus dem Verkauf direkt ausgezahlt. Außerdem sind im Zuschuss 20% für die Fachberaterr*innen und 10 % für eine solidarische Rücklage enthalten. Diese werden nicht ausgezahlt.

Durch die Umsetzung dieser Kriterien wird sichergestellt, dass die Streuobstgenussschein-Projekte eine treibende Kraft für eine nachhaltige Entwicklung in der Region sind, die natürliche Vielfalt fördern, langfristig angelegt sind und durch Transparenz, Offenheit und Netzwerkarbeit eine größere Wirkung erzielen.

Impulsgeber für nachhaltige Regionalentwicklung: Anerkannt werden Projekte, die zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen und in Bereichen wie „Produktveredelung“, „außerschulische Bildung“ und „nachhaltiger Tourismus“ Impulse setzen.
Multitalente mit vielseitigen Ökosystemleistungen: Streuobstprojekte verbessern die Biodiversität, bieten vielseitige Ökosystemleistungen und berücksichtigen dabei ökonomische, ökologische und soziale Aspekte.
Langfristigkeit als Ziel: Projekte sollten sich an den möglichen Lebensdauern der Baumbestände orientieren und die Anlage und Pflege sollte den Praxisempfehlungen der Fachberater*innen folgen.
Transparenz und Offenheit: Anerkannte Projekte dienen als Lernorte für andere und unterstützen insbesondere die Beziehungen zwischen Stadt und Land. Transparenz und Offenheit sollen dabei eine zentrale Rolle spielen.
Netzwerken erwünscht: Besucher*innen sind herzlich willkommen, und an Austauschtreffen wird regelmäßig teilgenommen, um Netzwerke zu erweitern und die Öffentlichkeit zu informieren.

Der Antrag auf Projektanerkennung kann bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres eingereicht werden (vorzugsweise elektronisch).

Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung Ihres Streuobst-Projektes bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres ein.

Senden Sie Ihren Antrag an:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Ref. 270 Kompetenzzentrum Ökowertpapiere

Paulshöher Weg 1

19061 Schwerin

Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite und bald hier.

Ihr Projekt ist registriert, wenn Sie das Antragsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Hinweis:

Für die Antragstellung darf das Projekt noch nicht vollständig umgesetzt worden sein.

Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Ihr Antrag wird dann vom Fachbeirat gesichtet und fachlich bewertet. Wenn aufgrund des Antrages keine Gründe gegen eine Anerkennung sprechen, vermitteln wir Ihnen einen vor-Ort-Termin mit einem Fachberater. Dieser macht sich ein Bild von Ihrem Projekt. Er gibt Ihnen, wenn noch nicht geschehen, Empfehlungen für die Pflege Ihrer Bäume oder Hinweise zu Ihrer geplanten Neupflanzung. Dann bildet sich der Fachbeirat eine abschließende Meinung und spricht eine Empfehlung gegenüber dem Kompetenzzentrum Ökowertpapiere (www.z-eco.de) aus, die wir Ihnen dann zeitnah mitteilen.

Mit einem Bescheid teilen wir Ihnen mit, wieviele Streuobstgenussschein Ihr Projekt insgesamt generiert und welche Jahresbeträge Sie abrufen können, sofern der Verkauf der Streuobstgenussscheine erfolgreich ist.

Nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, schließen Sie mit dem Kompetenzzentrum Ökowertapapiere eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit für die kommenden 10 Jahre ab.

Mit der gemeinsamen Vereinbarung über die Zusammenarbeit erhalten Sie weitere Informationen über Ihre Eintragung in der Streuobst‐Online‐Datenbank sowie die Teilnahme am jährlichen Netzwerk‐Treffen. Sie können außerdem das SOS-Logo nutzen, um Ihr Engagement für den Erhalt der Streuobstwiesen sichtbar zu machen.

Alle Ausgaben die Sie aufgrund der Umsetzung machen, müssen Sie mit einem einfachen Verwendungsnachweis dokumentieren und uns zur Abrechnung bereitstellen.

Pflege von Streuobstbäumen

Fachlich qualifizierte Umsetzung

SOS-Pflanzanleitung © LM

Ein besonderes Anliegen und damit Schwerpunkt ist für uns der Erhalt alter Streuobstbestände. Besonders bei lange nicht beschnittenen Bäumen sind sehr behutsame Pflegeschnitte notwendig. Die Pflege wird anfangs durch unsere akkreditierten Fachpfleger für Obstbaumpflege durchgeführt. Schrittweise und unter fachgerechter Anleitung erfolgt dann der Wissenstransfer in Sachen Baumschnitt und Baumpflege an die Projektpartner vor Ort.

Außerdem werden auf den Streuobstwiesen auch Jungbäume nachgepflanzt, um den Ort als Kulturlandschaft langfristig zu erhalten. Nach der Pflanzung finanzieren wir über Streuobstgenussscheine auch die Pflanz- und Erziehungsschnittmaßnahmen vor Ort.

Diese langfristige, auf 10 Jahre ausgerichtete Unterstützung ermöglicht die behutsame Entwicklung von Streuobstbeständen und macht den Streuobstgenussschein zu einem deutschlandweit einzigartigen Finanzierungs- und Unterstützungsinstrument – nicht nur mit Blick auf die Streuobstwiesen.

Erste Empfehlungen zur Pflanzung von Obstbäumen gibt unsere Pflanzanleitung.

Antragstellung

Streuobstgenussschein Projekt werden

Für die Antragstellung müssen Sie ein Formular ausfüllen. Weitere Hinweise zum Ablauf gibt Ihnen der Leitfaden. Fragen zur Antragstellung und zum Streuobstgenussschein beantworten wir gerne.

Fragen?

Dann schreiben Sie uns!